Behalte so viel wie möglich von deiner Abfindung!
Wusstest du, dass ein großer Teil deiner Abfindung steuerlich verloren gehen kann?
- Schütze deine Abfindung vor dem Finanzamt
- Lass dir ausrechnen, wie viel du ausgezahlt bekommst
- Gib so ein wichtiges Thema nur an Profis
(keine Steuerberatung nach Vergütungsverordnung)

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Steuerberaterin und Geschäftsführerin
Deine Vorteile
Auf dich zugeschnitten
Bei uns bist du keine Nummer. Bei uns stehst du als Mensch im Fokus. Du bekommst ein erstklassiges und kompetentes Beratungsgespräch, wie du deine Abfindung schützen kannst.
Für dich
im Einsatz
Mit unserer Kanzlei haben wir bereits viele Abfindungsfälle erfolgreich bestritten. Durch unsere Spezialisierung und Erfahrung holen wir das Maximale aus deiner Abfindung.
Du bekommst Unterstützung
Wenige Kanzleien blicken durch das Thema Abfindung. Wir sind Experten auf diesem Gebiet, da wir uns darauf fokussiert haben. Gehe kein Risiko ein und zahle auf deine Abfindung nicht zu viele Steuern.
Erprobtes Analyseverfahren
Mit dieser einmaligen Methode erhältst du eine intelligente Beratung. Wir entwickeln eine Optimierungsmöglichkeit und berechnen zuverlässig deine Nettoauszahlung
DATEN UND FAKTEN
Was uns ausmacht
Darum bist Du bei TaxFinEst genau richtig!
80 Prozent der Gekündigten wissen nicht, dass sie ihre Nettoauszahlung maximieren können. Aufgrund unserer Expertise erhältst du bei uns den vollen Umfang von Optimierungsvorschlägen dargestellt.
Mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Abfindungsberatung rechnen wir dir aus, wie stark du deine Nettoauszahlung erhöhen kannst. Neben einer Vorprüfung bekommst du eine langfristige Finanz- und Steuerplanung.
Nach dem Arbeitsplatzverlust stehen wir und unsere Netzwerkpartner dir mit Rat und Tat zur Seite.
Du bist interessiert und möchtest kein Geld verschenken? – Dann beantrage jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Und das Beste
Als Mitglied einer neuen Generation von Steuerberatern tauschen wir uns mit anderen Kolleginnen und Kollegen regelmäßig zu den aktuellsten Themen in unserer Branche aus. So können wir für dich die best möglichsten Ergebnisse erzielen.
Wir arbeiten in der Community mit anderen innovativen Berufsträgern zusammen und verbessern so unsere Prozesse kontinuierlich. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen dabei mit in unsere Arbeit für dich ein.
(keine Steuerberatung nach Vergütungsverordnung)
Darauf kannst Du vertrauen!
Mein Name ist Beatrix Debertshäuser.
In Krisenzeiten zeigt sich der wahre Charakter von Partnern.
Die derzeitige Krise trifft viele Menschen auf unterschiedliche Art und Weise. Homeoffice und Homeschooling, Kontaktverbote und Geschäftsschließungen haben den Alltag durcheinandergewirbelt. Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit konfrontieren viele Menschen mit finanziellen und existenziellen Nöten.
Auf diese neue Situation angemessen, umsichtig und möglichst besonnen zu reagieren ist nicht einfach. Dabei hilft es sehr, einen Experten mit Rat und Tat an der Seite zu haben, der die eigenen Möglichkeiten, Wünsche und Ziele kennt.
Als Ihre Steuerberaterin habe ich Ihre persönliche Situation immer fest im Blick. Dank unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes verlieren wir nie die Wege aus den Augen, die sich neu für Sie ergeben. So können wir gemeinsam Ihre aktuelle Steuerschuld minimieren, Ihre langfristige Steuerbelastung optimieren und durch einen kontinuierlichen Vermögensaufbau Ihren zukünftigen Finanzstatus verbessern.

Welche Wendung Ihr Schicksal auch immer für Sie bereithält, wir sind für Sie da.
Für Sie geben wir 100 Prozent.
Deine Beatrix Debertshäuser
Steuerberaterin und Geschäftsführerin
Häufig gestellte Fragen
Ja, das Erstgespräch ist kostenlos. In diesem Gespräch klären wir, ob ich Ihnen mit meiner Beratungsexpertise einen deutlichen Mehrwert geben kann.
Ob Ihre Abfindung nach der Fünftelregelung besteuert wird ist von vielen Faktoren abhängig, die wir in der Beratung klären werden.
Unbedingt, denn bereits vor der Fixierung der Bedingungen für die Abfindung im Aufhebungsvertrag, lassen sich steuerliche Gestaltungen nutzen, die Ihnen bares Geld sparen werden
Ja, auch dann gibt es noch steuerliche Optimierungsmöglichkeiten, über die ich Sie beraten kann. Auch in diesem Fall können Sie noch erhebliche Steuern einsparen.
Die Gebühren richten sich nach dem Auftragsumfang, den wir vorher anhand unseres Erstgespräches festlegen werden. Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Gebühren im Jahr der Zahlung als Werbungskosten steuerlich absetzen können. Bei geschickter Vertragsverhandlung mit dem Arbeitgeber gibt es sogar die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber unsere Gebühren steuerfrei übernimmt. Somit hätten Sie für unsere Beratung keine Kosten zu tragen. Dies wird im Rahmen von Outplacement-Beratungen auch sehr oft so gestaltet.
Selbstverständlich. Wir haben alle Möglichkeiten, um mit Ihnen auch eine Beratung über weite Distanzen hinweg durchzuführen. Und das Beste: Sie erhalten von uns eine kostenlose Einführung was Sie zu dieser Online-Beratung benötigen und wie diese Online-Beratung funktioniert. Keine Angst, hierfür sind keine Vor-Kenntnisse von Nöten. Sie benötigen einfach nur ein Internetanschluss und einen PC, Laptop oder Tablet.
So findest du uns

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